Zahnarztnarkosen

Weisheitszähne, Implantate, Milchzahnsanierung - wir haben große Erfahrung auf dem Gebiet der zahnärztlichen Anästhesie.  Foto von Hamed Taha auf Unsplash

Narkose beim Zahnarzt?

Es gibt viele Gründe, warum sich Patienten und Eltern für eine Durchführung zahnärztlicher Eingriffe in Narkose entscheiden.

Der Besuch beim Zahnarzt ist häufig angstbesetzt und mit Stress verbunden. Auch wenn eine ausreichende Schmerzfreiheit durch eine örtliche Betäubung gewährleistet wird, lassen sich psychische Faktoren nicht außer Acht lassen.

Aufgrund des nicht zu vernachlässigenden erhöhten Risikos sollte zumindest versucht werden, eine Zahnbehandlung oder Zahnoperation ohne Narkose durchzuführen.

Die gesetzlichen Krankenkassen fordern zudem den gescheiterten Versuch vor der Prüfung einer eventuellen Kostenübernahme.

Da zahnärztliche Behandlungen und Operationen naturgemäß im Mund durchgeführt werden, muss man sich die Atemwege mit dem Operateur "teilen". Die Vollnarkosen führen wir aus Sicherheitsgründen daher standardmäßig als nasale Intubationsnarkose durch.

Der üblicherweise durch den Mund eingeführte Tubus wird hier nach Einleitung der Narkose über die Nase eingeführt.

In Einzelfällen, zum Beispiel bei Kontraindikationen gegen eine Vollnarkose oder auf Wunsch des Patienten führen wir kurze zahnärztliche Eingriffe in Dämmerschlaf (Analgosedierung) durch.

 

Im folgenden, einige Anmerkungen zu den wichtigen Punkten:

  • Kindernarkosen
  • Narkosen bei geistiger Behinderung
  • Angstpatienten
  • Wunschleistungen

 

Milchzahnsanierungen

Häufige Eingriffe bei unseren Zahnärzten, Oral- und Kieferchirurgen sind Sanierungen (Chirurgisch und konservierend) kariöser Milchzähne bei Kindern. Auch kieferorthopädische Indikationen und Fehlstellungen sind ein häufiger Grund.

Je kleiner die Kinder sind, umso weniger verstehen Sie den Grund und die Notwendigkeit des zahnärztlichen Eingriffs oder der Narkose. Hier ist es individuell sehr unterschiedlich, wie man das Kind am besten vorbereitet. In der Regel ist es gut, transparent und authentisch zu bleiben. Wenn das Kind im Glauben 'Der Zahnarzt schaut nur mal in den Mund" unfreiwillig einschläft und dann nach umfangreicher Chirurgie aus einer Narkose erwacht, ist das für alle Beteiligten wenig zielführend. Eine zu detailreiche Information über medizinische Dinge kann aber auch verstörend sein.

Auch Sie als Eltern haben natürlich Angst und sind besorgt. Es ist wichtig, dass sich diese Angst nicht auf das Kind überträgt, auch wenn das oft leichter gesagt als getan ist.

Bei kleinen Kindern leiten wir die Narkose gerne über eine Maske und das Einatmen von Narkosegas ein ("Luftballon aufpusten", "Pilotenmaske" etc). Hier braucht man zwar keine Angst vor dem "Pieks" zu haben, aber auch hier ist es wichtig, dass die Kleinen unvoreingenommen in einer vertrauten Umgebung im Beisein eines Elternteils spielerisch mitmachen. Nicht in allen Fällen geschieht dies freiwillig und kann zu einer angst- und stressbeladenen Situation führen.

Hier können je nach Kind die Ablenkung mit einem Video über ein Smartphone oder das Kuscheltier helfen.

Wir haben allerdings sehr große Erfahrung im Umgang mit den Kleinen, in Ausnahmefällen ist auch die vorherige Verabreichung eines Saftes zur Beruhigung möglich.

 

Zahnsanierungen bei geistiger und/ oder körperlicher Behinderung

Viele geistige und oder körperlich behinderte Menschen erhalten nötige Zahnsanierungen und Operationen aufgrund eingeschränkter oder fehlender Kooperationsfähigkeit in Vollnarkose.

Auch hier haben wir sehr große Erfahrungen im Umgang mit diesem Patientenkollektiv. Im Vorfeld ist es wichtig, dass medizinische Vorerkrankungen (Epilepsie, Spastiken, eingeschränkte Mobilität und Lagerungsfähigkeit, Muskelerkrankungen etc.) bekannt und abgeklärt sind.

Bringen Sie alle Arztbriefe, Befunde und Medikationspläne mit zur OP. Oft haben diese Patienten einen amtsrichterlichen Vormund/Betreuer für Gesundheitsfragen. Dieser muss zwingend am OP Tag zum Vorgespräch und Einwilligung anwesend sein. In Ausnahmefällen lässt sich die Einwilligung im Vorfeld telefonisch und per Fax klären.

Pflegerische Begleitpersonen aus dem Wohnheim oder der Wohngruppe sind zwar ebenfalls sehr wichtig, aber juristisch nicht ausreichend.

 

Ist die Zahnnarkose eine Kassenleistung?

Diese Thematik führt immer wieder zu Problemen, Missverständnissen und Verzögerungen. Auch wenn die gesetzliche Lage durch den gemeinsamen Bundesausschuss der Krankenkassen und Berufsverbände mehrfach geklärt und kommentiert wurde, führt das Thema immer wieder zu Unmut aller Beteiligten.

"Meine Krankenkasse hat gesagt, sie bezahlen alles, was medizinisch notwendig ist" - das ist schön, aber leider absolut missverständlich. Was medizinisch festgelegt "notwendig" ist, beziehungsweise was im Nachhinein als medizinisch notwendig erklärt wird, ist nicht unbedingt das, was der Patient nachvollziehbarerweise bei sich selbst für medizinisch notwendig erachtet.

Als Kassenärzte sind wir verpflichtet, nur was "wirtschaftlich ausreichend und medizinisch zwingend notwendig" ist, zu Lasten der gesetzlichen Kassenkassen durchzuführen.

Hierzu gehören in der Regel leider keine Narkosen oder Sedierungen beim Zahnarzt, da sich alle Eingriffe im Mund und Kieferhöhlenbereich in örtlicher Betäubung schmerzfrei durchführen lassen.

Die Ausnahmen, in denen wir eine anästhesielogische Leistung bei Zahnärzten als Kassenleistung durchführen sind:

  • behandlungsunwillige Kinder bis zum 12. Lebensjahr (dieses ist am 12. Geburtstag abgeschlossen!)
  • geistig und körperlich behinderte Patienten jeden Alters, die aufgrund ihrer Behinderung eine fehlende Kooperationsfähigkeit haben oder bei denen aufgrund der körperlichen Behinderung (Dyskinesien) die Durchführung in Vollnarkose zwingend notwendig ist
  • extrem seltene medizinische Notwendigkeit aufgrund von Allergien/ Anaphylaxie auf lokale Betäubungsmittel (Lokalanästhestika)

Sonderfall "Angstpatienten": bei vielen Patienten ist der Besuch beim Zahnarzt aufgrund einer manifesten oder latenten Angststörung, Zahnarztphobie, Spritzenphobie oder ähnlichem mit Angst oder Panik und starken emotionalen Symptomen verbunden. Aber dieses fällt leider nicht unter die von den Krankenkassen geforderte wirtschaftlich ausreichende und medizinische zwingende Notwendigkeit, die automatisch eine Narkose rechtfertigen.

Sollten Sie hoffen, dass aufgrund einer Bescheinigung der Notwendigkeit durch ihren Hausarzt oder Psychologen eine automatische Kostenübernahme durch die Krankenkasse vorliegt ist dies leider nicht der Fall.

In dieser Situation klären Sie die Kostenübernahme unbedingt mit uns und mit ausreichendem zeitlichem Abstand vor der geplanten Operation.

In Einzelfällen sind Patienten aufgrund dieser Angststörung seit Jahren immer wieder in ambulanter und stationärer Behandlung und Psychotherapie. Hier gibt es neuerdings auch Leitlinien, die ambulante Operationen und Narkosen bei Vorliegen einer so schwerwiegenden Problematik und Symptomatik sehr kritisch beziehungsweise als nicht angezeigt sehen.

 

Wunschleistungen

Sollten Sie ihre Behandlung oder Operation beim Zahnarzt, Oralchirurgen oder Kieferchirurgen gerne in anästhesiologischer Begleitung mit Vollnarkose oder Dämmerschlaf durchführen lassen sind wir der richtige Ansprechpartner für Sie!

In der Regel sind anästhesiologische Leistungen bei zahnärztlichen Eingriffen keine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen (siehe oben). Auch die privaten Krankenversicherer gehen hier zunehmend restriktiver bei der Kostenübernahme vor.

Ob Entfernung der Weisheitszähne, Sanierung kariöser Zähne, Anfertigung und Einsetzen von Kronen oder Brücken, Implantation von Zahnersatz - nach Prüfung der Narkosefähigkeit lassen sich diese Dinge problemlos in Vollnarkose durchführen. Sollte aufgrund schwerwiegender Vorerkrankungen eine Vollnarkose nicht möglich sein, lässt sich vieles auch in Dämmerschlaf durchführen.

Sollten Sie eine Narkose für ihren zahnärztlichen oder kieferchirurgischen Eingriff wünschen, können wir Ihnen diese als Selbstzahler-Wunschleistung anbieten.

Die Anästhesie-Kosten hängen vom zeitlichen und materiellen Aufwand ab, konkrete Kostenvoranschläge und Abrechnungsbedingungen erfahren Sie bei uns oder in der Praxis ihres Behandlers/Operateurs.

Alles rund ums Thema Zahn-Implantate spielt sich im Rahmen privatärztlicher Leistungen ab.

Die Abrechnung der anästhesiologischen Privatleistungen erfolgt bei uns durch eine privatärztliche Verrechnungsstelle.

 

Hinweise für Privatpatienten und Beihilfeberechtigte

Die Abrechnung erfolgt über die Privatärztliche Verrechnungsstelle (PVS). Zur Erstellung der Rechnung werden die notwendigen Abrechnungsdaten übermittelt.

Für die Übermittlung benötigen wir ihre datenschutzrechtliche Einwilligung. Das Formular erhalten Sie in der Praxis oder von ihrem Anästhesisten am OP Tag.

Gemäß §5 GOÄ können ärztliche Leistungen in begründeten Fällen bis zum 3,5-fachen Satz, technische Leistungen bis zum 2,5-fachen Satz abgerechnet werden.

Unsere Rechnungen sind GOÄ-konform und werden in der Regel von den Kassen bzw. Beihilfestellen übernommen.