Wir sind gerüstet
Je nach Art der Operation kommen viele Patientinnen und Patienten für eine ambulante Versorgung infrage.
Mit den neu eingeführten Hybrid-DRG werden zudem immer mehr Eingriffe definiert, die ausschließlich ambulant durchgeführt werden sollen.
Wir arbeiten ausschließlich in Teams aus Anästhesist und Assistenzkraft und halten uns durch regelmäßige Fort – und Weiterbildungen auf dem hohen aktuellen medizinischen Niveau.
Auch für Notfallsituationen im anästhesiologischen Kontext sind wir ausgebildet und führen unter anderem jährliche Schulungen mit dem gesamten Team und Anästhesie-Notfallsimulationstrainings (siehe Foto) durch.
Unsere Ausrüstung und technisches Equipment entsprechen den Anforderungen der Fachgesellschaften an den anästhesiologischen Arbeitsplatz.
Alle nötigen Notfall-Medikamente und technisches Notfall-Equipment halten wir vor.
Die Voraussetzungen für das ambulante Operieren werden vom Bundesverband Ambulantes Operieren BAO festgesetzt.
Was sind die Rahmenbedingungen?
Hier sind medizinische und soziale Aspekte zu beachten:
- gesunde Patienten ohne oder mit leichten Vorerkrankungen: in der Regel keine Einschränkungen (ASA1/2)
- bei gut eingestellten kardialen oder pulmonalen Vorerkrankungen mit entsprechender Dauermedikation ohne Einschränkungen im Alltag: in der Regel keine Einschränkungen, aber präoperativer Besuch beim Hausarzt (ASA3)
- bei Einschränkungen der Belastbarkeit im Alltag durch kardiale oder pulmonale Erkrankungen: rechtzeitige präoperative Abklärung durch uns im persönlichen Gespräch zur Festlegung nötiger Voruntersuchungen
- Einnahme der Dauermedikation (s.u.)
- Einhalten der Nüchternheitsregeln (s.u.)
- Vorliegen aller wichtigen Dokumente und Einwilligungen (Versichertenkarte/eGK, Fragebogen, ggf. Hausarztbefunde, alte Arztbriefe etc.)
- Wichtig: Einwilligung der Sorgeberechtigten bzw. amtsrichterlicher Betreuer
- Verlassen der Praxis postoperativ nur in Begleitung einer erwachsenen kompetenten Begleitperson
Alle Patienten müssen am Tag der Operation nüchtern sein, unabhängig von der Art der Anästhesie.
Die allgemeinen Nüchternheitsregeln sind für erwachsene Patienten:
- 6 Stunden für feste Nahrung
- 2 Stunden für klare Flüssigkeiten
Für Kinder wurden die Empfehlungen aktualisiert und eine "leichte" Mahlzeit ist bis 4 Stunden vor dem Eingriff erlaubt, klare Flüssigkeiten können bis 1 Stunde vorher getrunken werden. Um die OP-Planung bei Änderungen im Ablauf flexibel zu halten sollten die Regeln eher restriktiv gehandhabt werden.
Welche Voruntersuchungen sind nötig?
Die Deutschen Fachgesellschaften haben gemeinsame Empfehlungen erarbeitet, um durch ein strukturiertes gemeinsames Vorgehen mit transparenten und verbindlichen Absprachen eine hohe Patientenorientierung zu erreichen.
Unnötige Voruntersuchungen sollen vermieden und präoperative Untersuchungsabläufe verkürzt werden.
In der Regel gilt, dass bei bei gesunden Patienten ohne Vorerkrankungen und guter Belastbarkeit im Alltag keine Voruntersuchungen (EKG, Labor etc.) nötig sind.
Bei Einschränkungen der Belastbarkeit im Alltag durch kardiale oder pulmonale Erkrankungen bitten wir um rechtzeitige präoperative Abklärung durch uns im persönlichen Gespräch zur Festlegung eventuell nötiger Voruntersuchungen.
Unter 0172 936 52 02 erreichen Sie uns jederzeit für ein informatives Telefonat.
Umgang mit Dauermedikation
Auch zum perioperativen Umgang mit Dauermedikation gibt es komplexe Empfehlungen.
Hier empfehlen wir ebenfalls eine frühzeitige präoperative Abklärung mit unserer Hotline.
Unter 0172 936 52 02 erreichen Sie uns jederzeit für ein informatives Telefonat.
Was Ihr OP-Saal mit einer Boeing 747 gemeinsam hat
Der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) hat am 17. 12. 2015 einen Beschluss über eine Qualitätsmanagement-Richtlinie gefasst, der verbindlich für alle stationären und ambulanten Einrichtungen ist. Er sieht unter anderem die verpflichtende Nutzung von OP-Checklisten vor. Die Nutzung dieser Checklisten hat nachweislich zu einer Reduktion der vermeidbaren unerwünschten Ereignisse, insbesondere Sterblichkeit und Komplikationen nach operativen Eingriffen geführt.
Eingesetzt werden solche Checklisten im CRM (Crew Resource Management) in der Luftfahrt - ohne solche Checklisten würde kein Pilot freiwillig abheben wollen.
Wir haben sehr gute Erfahrungen mit solchen Checklisten gemacht und können auch unseren operativen Kollegen nur empfehlen, diese einzusetzen.
Zur Umsetzung der Richtlinie bieten wir Ihnen hier eine für unseren ambulanten Bereich modifizierte Checkliste nach den Vorgaben der WHO zum Herunterladen und zur gemeinsamen Nutzung an: