Wenn man operiert wird, muss der Magen entleert sein. Sonst erhöht sich das Risiko, dass Mageninhalt versehentlich in die Luftröhre (also in die Atemwege) gelangt und zu einer schweren Lungenentzündung oder Erstickung führt (Aspiration).
Es gelten folgende Regeln:
Bis 6 Stunden vor dem Beginn der Narkose können Sie eine normale Mahlzeit zu sich nehmen.
Bis zu 2 Stunden vor dem Beginn der Narkose dürfen Sie klare Flüssigkeiten in kleinen Mengen (ein bis zwei Gläser/Tassen) trinken, z.B.
- Wasser
- fruchtfleischlose Säfte
- kohlensäurehaltige Getränke wie Mineralwasser, Limonade
- Tee oder Kaffee, jeweils ohne Milch
Medikamente, die Sie regelmäßig einnehmen, können am Operationstag mit einem Schluck Wasser bis kurz vor dem Eingriff eingenommen werden. Sprechen Sie dazu am besten Ihren Narkosearzt oder Ihren Operateur an.
Für Kinder wurden die Empfehlungen aktualisiert und eine "leichte" Mahlzeit (z.B. ein Toast) ist bis 4 Stunden vor dem Eingriff erlaubt, klare Flüssigkeiten können bis 1 Stunde vorher getrunken werden. Um die OP-Planung bei Änderungen im Ablauf flexibel zu halten sollten die Regeln eher restriktiv gehandhabt werden.
Die Zufuhr von Nahrung und Flüssigkeit nach einer Operation ist abhängig von Narkose und Eingriff. Wenn Sie nach Hause entlassen werden dürfen Sie in der Regel ab diesem Zeitpunkt wieder alles Essen und Trinken.
Nach bestimmten Operationen (z. B. kieferchirurgischen Eingriffen) ist dies natürlich eingeschränkt - bitte halten sie sich an die Vorgaben des Operateurs.
Übelkeit und Erbrechen nach einer Operation (engl: PONV) stellen das "kleine große Problem" für die Patienten da: obwohl nicht bedrohlich, werden sie von vielen Patienten als unangenehmste Nebenwirkungen einer Narkose angesehen.
In unserem Alltag stellen postoperative Übelkeit und Erbrechen eine Rarität dar.
Die von uns eingesetzten Narkosemedikamente sind diesbezüglich sehr nebenwirkungsarm und lösen nur selten Übelkeit oder Erbrechen aus. Im Vorbereitungsgespräch ermitteln wir Ihr persönliches Risiko und geben bei Bedarf schon frühzeitig während der Narkose entsprechende vorbeugende Medikamente (PONV-Prophylaxe). Falls Sie nach der Operation dennoch Übelkeit und Erbrechen haben, können wir Ihnen noch weitere Medikamente gegen Übelkeit und Erbrechen über Ihre Venenverweilkanüle im Aufwachraum verabreichen (PONV-Therapie).
Eine Narkose kann in der Regel auch dann durchgeführt werden, wenn Sie vor dem Eingriff geraucht haben. Bedenken Sie aber:
- Raucher benötigen im Vergleich zu Nichtrauchern höhere Dosen von Anästhetika und Schmerzmitteln
- Raucher haben ein rund sechs Mal höheres Risiko für Komplikationen im Bereich der Lunge wie Nichtraucher
- Raucher haben ein drei- bis sechsmal erhöhtes Risiko für Wundheilungsstörungen
- Raucher haben ein erhöhtes Thromboserisiko
- Ein Rauchstopp möglichst lange vor der Operation senkt das Risiko für Komplikationen vor, während und nach dem Eingriff
Sprechen Sie diesbezüglich bitte mit Ihrem Operateur.
Sie erhalten schon während der Operation Schmerzmittel von Ihrem Narkosearzt als Basismaßnahme gegen Schmerzen. Wenn möglich, bekommen Sie in der Regel zusätzlich zur Vollnarkose durch Ihren Operateur eine lokale Betäubung (Lokalanästhesie) im operierten Gebiet. Sollten nach der Operation trotzdem Schmerzen bestehen die von Ihnen als unangenehm eingestuft werden, so erhalten Sie über Ihre Venenverweilkanüle weitere Schmerzmittel, bis Ihre Schmerzwahrnehmung auf einem für Sie erträglichen Niveau ist.
Das von vielen Patienten gefürchtete Aufwachen während der Operation, ohne dass Operateur oder Anästhesist dies bemerken, ist extrem selten: die Wahrscheinlichkeit für ein solches Ereignis liegt bei einer ambulant durchgeführten Narkose in der Größenordnung von etwa 0,07%.
Ein erhöhtes Risiko dafür, während einer Narkose eine Wahrnehmung zu haben bzw. "wach" zu sein besteht bei
- Notfalleingriffen
- Kaiserschnittentbindungen
- herzchirurgischen Eingriffen
- Eingriffen in der Nacht
- schwerkranken Patienten
- Drogenabhängigkeit
- Patienten mit chronischen Schmerzen
Bei Ihnen ist ein ambulanter Eingriff geplant; damit gehören Sie keiner der o. g. "Risikogruppen" an. Im Ergebnis dürfen Sie davon ausgehen, daß bei Ihrer Narkose keine Wachheitsphänomene auftreten werden.
Anästhesie heute ist so sicher wie nie zuvor. Dies ist unter anderem darauf zurückzuführen, daß in den letzten Jahrzehnten die Überwachung der Patienten während der Narkose durch die technische Entwicklung deutlich verbessert werden konnte. Ferner wurden neue, kurzwirksame und ultrakurzwirksame Narkosemittel entwickelt, die erheblich besser vertragen werden. Zusätzlich werden die Narkoserisiken weniger von der Anästhesie selbst, als vielmehr von Begleiterkrankungen des Patienten und von der Art und der Dauer der Operation bestimmt.
Für körperlich belastbare, gesunde Patienten, die sich einem ambulanten Eingriff unterziehen müssen, ist das Risiko äußerst gering.
Trotz gewissenhafter Narkoseführung und Überwachung besteht die Möglichkeit, daß Komplikationen auftreten können selbst dann, wenn die Behandlung durch den Narkosearzt fehlerfrei ist. Wichtig dabei ist, dass auftretende Komplikationen vom Anästhesisten erkannt werden und er umgehend darauf reagiert.
Mögliche Risiken, Begleiterscheinungen und unerwünschte Neben-wirkungen im Rahmen einer Narkose sind:
Gelegentliche unerwünschte Wirkungen der Anästhesie:
(Häufigkeit: 1:10 - 1:100)
- Bluterguss oder Blutung (nach Blutgefäßpunktion)
- Zittern und Frieren (Shivering)
- bei Kindern in der Aufwachphase: Weinen, Schreien, Toben
- bei sehr alten Patienten und solchen mit Demenzerkrankungen: für einige Stunden Verwirrtheit und Aggressivität
- Übelkeit und Erbrechen
- Hals- und Rachenschmerzen
- Schluckbeschwerden
- mehrfache Blutgefäßpunktionen (v.a. bei schlechten Venenverhältnissen)
- vorübergehender Blutdruck- und Pulsabfall
Seltene unerwünschte Wirkungen der Anästhesie:
(Häufigkeit: 1:100 - 1:1.000)
- Atembeschwerden
- Kreislaufreaktionen
- Infektionen im Bereich der Einstichstelle (z. B. Venenreizungen, Venenentzündungen, Spritzenabszess, Absterben von Gewebe)
- Heiserkeit (vorübergehend)
- Kopfschmerzen
- Juckreiz
- leichtere allergische Reaktionen
- Zahnschäden (auch an Implantaten und fest sitzendem Zahnersatz) mit Notwendigkeit einer zahnärztlichen Behandlung
- Herzrhythmusstörungen (vorübergehend)
- krampfartiger Verschluss der Luftwege (z. B. Laryngospasmus, Bronchospasmus)
- vorübergehende oder bleibende Nervenschäden nach Blutgefäßpunktion (z. B. Missempfindungen, Berührungsempfindlichkeit, Taubheitsgefühl)
- Lähmungen oder Gefühlsstörungen an Armen oder Beinen durch Druck oder Zerrung bei der Lagerung
- Krampfanfall (bei unbeabsichtigter arterieller Injektion)
Sehr seltene unerwünschte Wirkungen der Anästhesie:
(Häufigkeit: 1:1.000 - 1:10.000)
- Wachheit in Narkose (Awareness)
- Einfließen von Speichel oder Mageninhalt in die Lunge (Aspiration) mit möglicher Lungenentzündung, Lungenabszess, Lungen-versagen und Notwendigkeit
- zur künstlichen Beatmung
- längerfristige Verwirrtheitszustände
- Verletzungen von Rachen, Kehlkopf, Luftröhre und Stimmbändern mit Missempfindungen, Heiserkeit oder Atemnot
- bleibende Stimmstörungen (Heiserkeit)
- lebensgefährliche Herz- und Kreislaufreaktionen
- schwere allergische Reaktionen
Extrem seltene unerwünschte Wirkungen der Anästhesie:
(Häufigkeit: weniger als 1:10.000)
- Herz-Kreislaufstillstand
- Atemstillstand
- Bildung von Blutgerinnseln (Thromben) evtl. dadurch Gefäßverschluss (Embolie) mit Organschäden (z. B. Lungenembolie, Schlaganfall mit bleibender Lähmung)
- allgemeine Blutvergiftung (Sepsis)
- Entzündung von Organen, z. B. der Herzinnenhaut (Endokarditis)
- schwerwiegende Unverträglichkeitsreaktionen
- lebensbedrohliche Stoffwechselentgleisung mit Anstieg der Körpertemperatur (Maligne Hyperthermie) mit Notwendigkeit intensivmedizinischer Behandlung
- und evtl. bleibenden Schäden an wichtigen Organen (z. B. Gehirn, Nieren)
- Organschäden
- Herzinfarkt
- bleibend oder lang andauernd: Narben, Schmerzen, Missempfindungen, Taubheitsgefühl und Lähmungen nach Haut-, Weichteil- und Nervenschäden
Diese Zahlen werden im Bereich der ambulanten Narkose aufgrund der kurzen Operationsdauer bzw. der Operationsart regelmäßig unterschritten.
Ja, unbedingt. Bitte bringen Sie Ihre elektronische Gesundheitskarte eGK (früher: Krankenversicherungskarte) in jedem Fall zum geplanten Operationstermin mit. Der Narkosearzt benötigt diese für seine Abrechnung.
Bei nicht vorliegender elektronischer Gesundheitskarte (Verlust, Diebstahl o. ä.) wird seit dem 01. Januar 2015 ein schriftlicher Nachweis über den Leistungsanspruch von der Krankenkasse verlangt; diesen müssen Sie alternativ zum OP-Termin mitbringen.
Wichtig:
Patienten, die ab 1. Januar 2015 in der Praxis keine elektronische Gesundheitskarte vorlegen, müssen die Behandlung privat bezahlen. Sie haben zehn Tage Zeit, eine gültige Karte oder einen sonstigen Versichertennachweis nachzureichen.
Ansonsten sind wir verpflichtet, eine Privatrechnung auszustellen! Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie auf den Seiten der Kassenärztlichen Bundesvereinigung.
Wenn Sie gesund und im Alltag gut belastbar sind und darüber hinaus bei Ihnen keine Vorerkrankungen vorliegen sind - unabhängig von Art und Dauer des bei Ihnen geplanten Eingriffs oder Ihrem Alter - weiterführende Untersuchungen in der Regel nicht erforderlich.
Laborwerte
Üblicherweise sind bei gesunden und gut belastbaren Patienten ohne Vorerkrankungen in der Regel keine Laboruntersuchungen erforderlich (s. o.).
Sollten bei Ihnen Erkrankungen der Organsysteme Herz/Lunge, Leber, Niere oder Blut vorliegen, sollten Sie rechtzeitig durch Ihren Hausarzt die entsprechenden Laboruntersuchungen durchführen lassen.
EKG
Das 12-Kanal-EKG vor Ihrer Operation hat zum Ziel, Erkrankungen des Herzens aufzudecken, die das Vorgehen bei der Durchführung der Narkose beeinflussen. Für die Durchführung eines EKG gelten zur Zeit folgende Empfehlungen*:
- bei unauffälligen und seitens des Herzens symptomfreien Patienten sind anästhesierelevante Befunde selten; ein EKG vor der Operation ist hier - unabhängig vom Alter - nicht erforderlich.
- bei Patienten mit klinischen Symptomen einer ischämischen Herzerkrankung, bei Herzrhythmusstörungen, Erkrankungen der Herzklappen, Herzfehlern oder einer (Links- bzw. Rechts-) Herzmuskelschwäche oder bei Trägern eines implantierten Defibrillators (ICD) muss vor der Operation ein EKG geschrieben werden
- bei Trägern eines Herzschrittmachers ist ein EKG vor der Operation nicht erforderlich, sofern die regelmäßig vorgesehenen Schrittmacherkontrolltermine eingehalten wurden und der Patient keine klinischen Symptome aufweist
*Präoperative Evaluation erwachsener Patienten vor elektiven, nicht kardiochirurgischen Eingriffen
Röntgenaufnahme der Lunge
Die Durchführung einer Röntgenaufnahme der Lunge ist bei Patienten, die für eine ambulante OP in Narkose in Frage kommen, in der Regel nicht angezeigt.
Besteht eine klinische Verdachtsdiagnose mit Konsequenzen für das Vorgehen vor, während und nach der Operation wie z B.
- Pleuraerguss (Flüssigkeitsansammlung im Rippen-Lungenspalt)
- Atelektase (fehlende Belüftung einzelner Lungenabschnitte)
- Pneumonie (Lungenentzündung) u.a.
wenden Sie sich bitte frühzeitig an Ihren Hausarzt!
(Doppler-)Echokardiographie
Eine Echokardiographie (= Untersuchung der Größe und Funktion der Herzkammern mittels Ultraschall) wird vor einer Operation nur bei folgenden Patienten empfohlen:
- bei neu aufgetretener Luftnot unklarer Ursache
- bei Patienten mit bekannter Herzmuskelschwäche und Symptom-verschlechterung innerhalb der letzten 12 Monate
Bei Unklarheiten nehmen Sie bitte rechtzeitig vor dem geplanten OP-Termin Kontakt mit Ihrem Hausarzt bzw. mit Ihrem Kardiologen auf.
Sonographie (= Ultraschall) der Halsgefäße
Bei Patienten mit ischämischem Insult (Apoplex, Schlaganfall) oder einer transitorischen ischämischen Attacke (TIA) ist das Risiko hoch, daß ein vergleichbares Ereignis erneut auftritt. Bei diesen Patienten sollte daher eine Sonographie der Halsgefäße vor der Operation durchgeführt werden.
Unabhängig von dem Untersuchungsergebnis wird aktuell empfohlen, einen Zeitraum von 9 Monaten zwischen einem Schlaganfall und einer planbaren Operation einzuhalten.
Weitere Untersuchungen
Wenn Sie weitere Erkrankungen haben und Sie unsicher sind, ob Ihre Grunderkrankung eine Bedeutung für die bei Ihnen geplante Narkose hat, rufen Sie uns bitte an:
0172 936 52 02
Alternativ können Sie auch über unser Kontaktformular mit uns in Verbindung treten. Oder Sie schreiben uns eine E-Mail an:
kontakt@praxisgemeinschaft-anaesthesie.de
Wenn Sie durch den Operateur und den Narkosearzt entlassen worden sind müssen Sie folgende Dinge beachten:
Den Weg nach Hause dürfen Sie nur in Begleitung antreten. Sie sollen nicht allein zu Hause sein; es muss eine Betreuung durch eine kompetente Person gewährleistet sein.
Zuhause können Sie frühzeitig wieder trinken; wenn Sie die Flüssigkeit gut vertragen haben dürfen Sie auch alles wieder essen - vorausgesetzt, Ihr Operateur hat nichts Gegenteiliges gesagt.
In den ersten 24 Stunden nach der Narkose ist es aus medizinischen und sicherheitsrelevanten Gründen unbedingt erforderlich, dass Sie folgende Tätigkeiten vermeiden:
- Autofahren, Fahrradfahren oder aktive Teilnahme am Straßenverkehr
- Bedienen von Maschinen oder technischen Geräten
- Unterzeichnen rechtlich bindender Dokumente (z. B. Verträge)
- Konsum von Alkohol oder anderen bewusstseinsverändernden Substanzen
Diese Einschränkungen dienen Ihrer eigenen Sicherheit sowie dem Schutz anderer. Bitte halten Sie sich unbedingt daran – auch wenn Sie sich schnell wieder wach und fit fühlen sollten.
Haben Sie weitere Fragen?

Wir beraten Sie gerne bei weiterführenden Fragen zu ihrer bevorstehenden Narkose.
Nehmen Sie telefonisch oder per Mail Kontakt zu uns auf:
Telefon: 0172 9365202
E-Mail: faqs@narkose-docs.de
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